Macnica ATD Europe GmbH, (vorher Macnica GmbH)

Die nachfolgenden Geschäftsbedingungen gelten für alle Kaufverträge zwischen der Fa. Macnica und deren Kunden(Besteller). Daneben wird die convention on international sale of goods (CISG) zur Regelung der Rechtsverhältnisse in den Vertrag einbezogen. Im Falle von Abweichungen zwischen den CISG und den vorliegenden Geschäftsbedingungen gelten vorrangig die Geschäftsbedingungen.

  1. Bestellungen und Annahme. Verbindliche Bestellungen vom Besteller an die Fa. Macnica können über die Internetseite von Macnica, per Brief, Fax oder E-Mail eingereichtwerden. Die Bestellung muss die genaue Bezeichnung des Produktes, Bestellmenge, Bestellpreis, das gewünschte Lieferdatum, Rechnungs- und Lieferadresse, sowie mögliche spezielle Wünsche im Umgang mit der Fracht enthalten. Jede bei Macnica eingehende Kundenbestellung ist ein Vertragsangebot des Kunden, zum Zustandekommen eines Kaufvertrages ist eine schriftliche Annahme der Fa. Macnica erforderlich. Vertragsangebote der Fa. Macnica sind freibleibend.
  2. Preise. Als vereinbarter Kaufpreis gilt der in der Bestellung des Kunden genannte Preis, soweit dieser von Macnica akzeptiert wird. Soweit der von Macnica bestätigte Preis von der Bestellung des Kunden abweicht, gilt der bestätigte Preis als vom Kunden akzeptiert, soweit dieser nicht innerhalb von drei Tagen nach Erhalt der Bestätigung widerspricht.
  3. Versand. Macnica wird nach Möglichkeit die bestellte Ware innerhalb des angekündigten Zeitraums versenden, ist jedoch nicht dafür verantwortlich, wenn Zulieferer oder andere außerhalb der Einflusssphäre von Macnica liegende Gründe den Versand verzögern.Abweichende Vereinbarungen erfordern eine ausdrückliche schriftliche Vereinbarung. Sofern nichts anderes vereinbart wird, werden alle Bestellungen FOB von der Laderampe von Macnica versandt. Der Begriff FOB ist definiert in den Incoterms 2000.
  4. Liefermenge. Geliefert wird exakt die bestellte Menge. Als geliefert gilt der sich aus dem Packzettel der Fa. Macnica bei Versand ergebene Umfang der Ware, sofern der Besteller nicht die Unrichtigkeit dieses Packzettels beweist.
  5. Vertragsänderungen/Stornierungen. Wirksam zustande gekommene Liefervereinbarungen können nicht ohne schriftliche Zustimmung vonMacnica geändert oder storniert werden. Soweit durch Änderungen oder Stornierungen Kosten verursacht werden, trägt diese der Besteller.
  6. Gewährleistung. Als Zwischenhändler leistet Macnica im gesetzlichen Umfang Gewährleistung für die Dauer von einem Jahr, soweit die vertraglich vereinbarten Eigenschaften der Kaufsache von den tatsächlichen abweichen. Darüber hinaus gehende Garantien gewährt Macnica nicht. Neben Macnica ist auch der Hersteller verantwortlich für Defekte sowie Mängel in der Verarbeitung und des Materials und wird hierfür während der Gewährleistungszeit. Soweit ein Produkt, welches unter diesen Geschäftsbedingungen verkauft wurde nicht den vertraglich vereinbarten Zustand aufweist ist die Gewährleistung des Kunden nach Macnicas Wahl zunächst auf Reparatur, Ersatzlieferung oder Erstattung des gezahlten Kaufpreises begrenzt, soweit diese Begrenzung vom Gesetz gedeckt ist. Soweit die Funktionsstörung des gelieferten Gutes auf Fehlgebrauch, Nachlässigkeit des Bestellers, unrichtige Installation oder Gründen beruht, die sich außerhalb der vereinbarten vertragsgemäߟen Verwendung der Kaufsache bewegen oder auf höherer Gewalt beruhen, ist eine Haftung von Macnica ausgeschlossen.
  7. Vertraulichkeit. Macnica und der Besteller sind sich darüber einig, dass alle Informationen, die im Zusammenhang mit der Bestellung und deren Durchführung ausgetauscht werden, vertraulich zu behandeln sind und ausschlißlich zur Durchführung des Vertragsverhältnisses verwendet werden.
  8. Kosten. Abgesehen von den einkommensabhängigen Steuern der Fa. Macnica werden sämtliche im Zusammenhang mit dieser Bestellung stehende Steuern (inkl. Mehrwertsteuer), Ausgaben und Zölle vom Besteller getragen. Der Besteller wird der Fa. Macnica auf Anfrage sämtliche notwendigen Bestätigungen oder Dokumente ausstellen, die im Zusammenhang mit der Bestellung stehen.
  9. Bankrott/Insolvenz. Für den Fall, dass freiwillig oder unfreiwillig ein Insolvenzantrag bzgl. des Bestellers gestellt, ein Insolvenzverfahren eröffnet oder die Liquidation betrieben wird, oder im Falle ähnlicher Vorgänge, wie z. B. einer Mitteilung des Bestellers bzgl. seiner eigenen Zahlungsunfähigkeit ist Macnica befugt, sämtliche noch nicht ausgeführten Teile offener Bestellungen auf Kosten des Bestellers zu stornieren, ohne das diesbezüglich irgendeine Haftung für die dem Besteller entstehenden Folgen seitens Macnica besteht.
  10. Bezahlung. Solange Macnica von der Zahlungsfähigkeit des Bestellers ausgehen darf, werden sämtliche Zahlungen, welche aus dem Vertragsverhältnis entstehen zehn Tage nach Rechnungsdatum fällig. Im Falle berechtigter Zweifel an der Zahlungsfähigkeit oder Zahlungswilligkeit des Bestellers ist Macnica befugt, Versand und/oder Produktion bestellter Ware nur gegen Vorkasse vorzunehmen.
  11. Haftungsbeschränkung. Macnica haftet nicht für Schäden, die bei Gebrauch des Produktes oder in Ausführung der Bestellung entstehen, es sei denn, der Schaden wird von der Fa. Macnica oder ihren Erfüllungsgehilfen vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht. Im Falle grober Fahrlässigkeit ist die Haftung der Fa. Macnica der Höhe nach beschränkt auf den Umsatz, den der Besteller in den vergangenen zwölf Monaten bei der Fa. Macnica erzielt hat. Die Haftung ist in diesem Fall darüber hinaus auf vorhersehbare Schäden im Zeitpunkt der Bestellung beschränkt.
  12. Vertragsanpassungen. Diese Geschäftsbedingungen und die jeweilige Einzelbestellung beinhalten die gesamte Vereinbarung zwischen den Parteien. Soweit nichts anderes schriftlich vereinbart wurde, gelten für sämtliche Bestellungen ausschließlich diese Geschäftsbedingungen. Im Falle eines Widerspruchs zwischen der Einzelbestellung und diesen Geschäftsbedingungen hat die Einzelbestellung Vorrang. Der Einbeziehung von allgemeinen Geschäftsbedingungen oder Terms and Conditions des Bestellers wird ausdrücklich widersprochen.
  13. Höhere Gewalt. Keine der Vertragsparteien ist dafür verantwortlich, wenn irgendeine der sich aus diesem Vertragsverhältnis ergebenen Verpflichtungen (außer der Zahlungspflicht) verzögert wird oder ausfällt, sofern Grund hierfür höhere Gewalt wie z. B. (Erdbeben, Feuer, Flut, Seuchen, Streik, arbeitsrechtliche Auseinandersetzungen und kriegerische Zustände) ist.
  14. Auslegung/Gerichtsstand. Auf das Rechtsverhältnis zwischen den Parteien findet ausschließlich deutsches Recht Anwendung. Gerichtsstand ist auch international Ingolstadt, Deutschland.
  15. Salvatorische Klausel. Sollte eine Bestimmung dieser Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder werden so vereinbaren die Parteien, dass diese Bestimmung durch eine entsprechende neue Bestimmung ersetzt wird, die soweit möglich dem rechtlichen und wirtschaftlichen Regelungsgehalt der ungültigen Bestimmung entspricht. Sollte dies nicht möglich sein, so gelten in dem betreffenden Punkt ausschließlich die CISG. Der Rest der Vereinbarung bleibt gleichwohl wirksam.